Unser Programm

Das möchten wir erreichen

Maßnahmen für Spitalsärzte

  • Flexible, familienfreundliche Dienst- und Teilzeitmodelle nach eigener Wahl
  • Verpflichtende 'Bringerlösung' bei Sonderklassehonoraren
  • Bezahlung des Bereitschaftsdienstes wie Normalarbeitszeit
  • Freie Wahlmöglichkeit für Nachtdienste ab dem 55. Lebensjahr
  • Anspruch auf Altersteilzeit ab dem 60. Lebensjahr
  • Temporäre Befreiungsmöglichkeit vom Wohlfahrtsfonds
  • Anstellung von mehr Stationssekretärinnen
  • Pensionsberechnung nach durchschnittlicher Wochenarbeitszeit, nicht nach Lebensarbeitszeit

Die Betreuung der Spitalsärzte erfolgt durch Dr. Norbert Howanietz


Was meinen wir mit Altersteilzeit?

Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit- oder Blockmodell) oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Sofern durch die Altersteilzeit älterer Arbeitnehmer neue Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer geschaffen werden, wird die Altersteilzeit von den jeweiligen Arbeitsmarktverwaltungen finanziell unterstützt.

Mit den gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit strebt der Gesetzgeber an, älteren Mitarbeitern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und gleichzeitig Anreize zu schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen.

(Auszug aus Wikipedia)

Angestellte ÄrztInnen, die bis vor dem viel zu späten In-Kraft-Treten des neuen ÄAZG 7/2015 bis zu 60 Stunden und mehr/Woche gearbeitet haben, sich physisch und psychisch auspowerten, wird diese Möglichkeit von der Arbeitgeberin nicht eingeräumt. Im Sinne der Lebensarbeitszeit, an Stunden gemessen, sollten uns viele Jahre an den Ruhestand angerechnet werden. Auch dies ist bis Dato nicht der Fall.

Wir fordern daher ein Modell der freiwilligen Altersteilzeit (spätestens ab dem 60. LJ) da viele KollegInnen gerne noch mit begrenzten Arbeitsstunden weiterarbeiten und neuen KollegInnen bestmöglich in die kommenden Herausforderungen begleiten wollen.

Maßnahmen für Turnus- und Ausbildungsärzte

  • Behebung von Mängeln beim Rotationsprinzip
  • Evaluierung von Fortbildungen sollte zu konkreten Kosequenzen führen
  • Reduktion berufsfremder Tätigkeiten
  • Verbesserung der Ausbildungsqualität

Die Betreuung der TurnusärtInnen erfolgt durch Dr. Mirjam Ghakhar

Die Kammer-Light-Alternative zu den PHC-Zentren: Anstellungsmöglichkeiten von Kollegen in Ordinationen

Wir wollen die rechtliche Möglichkeit schaffen, damit Ärzte auch Kollegen anstellen dürfen. Um eine flächendeckende und zeitlich lückenlose Betreuung von Patienten im extramuralen Bereich zu gewährleisten, schlägt Kammer-Light vor, rechtliche Grundlagen für die Anstellung von Kollegen in Ordinationen zu schaffen. Auf diese Weise kann eine 24/7-Patientenversorgung ohne bürokratischen Aufwand erreicht werden.


Ein solches Modell könnte Kollegen auch den Übergang von einer ausschließlichen Spitalstätigkeit zur Berufsausübung im niedergelassenen Bereich erleichtern. Ärztinnen und Ärzte, die eine Teilzeitbeschäftigung suchen, hätten die Möglichkeit, familienfreundliche Tätigkeiten zu finden. Außerdem befürwortet Kammer-Light fächerübergreifenden Gruppenpraxen schaffen.

Kammer-Light und ELGA in den Arztpraxen

  • Kammer-Light ist nicht prinzipiell gegen ELGA
  • Einführung nur nach zufriedenstellender Pilot-Phase der Benutzer
  • ELGA muss für niedergelassene Ärzte kostenfrei implementiert und betrieben werden können
  • der vermehrte Zeitaufwand muss finanziell abgegolten werden
  • eine kostenlose Ärztekammer Affinity-Domain soll Preiswucher durch Monopolisten verhindern

Weitere Kammer-Light-Vorstellungen für den niedergelassenen Bereich

  • Anpassung der SVA-Pensionsversicherungsbeiträge von 12,75% auf 10,5% des Einkommens - so wie für alle anderen Selbständigen auch
  • Stärkere Gewichtung der hauptberuflichen wahlärztlichen Tätigkeit bei der Punktebewertung bei den Richtlinien zur Invertragnahme
  • Drittelparitätisches Mitspracherecht bei Ordinationsübergabe (Gebietskrankenkasse, Ärztekammer, niedergelassener Arzt)
  • Mitgliedschaft im Wohlfahrtsfonds auf freiwilliger Basis - Wahlmöglichkeit, keine Zwangsmitgliedschaft)
  • Verhandlung einer Wahlmöglichkeit hinsichtlich der unechten Umsatzsteuerbefreiung für alle ärztlichen Leistungen
  • Zur Vereinheitlichung der Tarifmodelle schlagen wir einheitliche Stundensätze vor, die jeweils durch Geräte- und Infrastrukturabgeltungen ergänzt werden.

Die Betreuung der niedergelassenen Ärzte erfolgt durch Dr. Andreas Schindl

Soll und Haben im Wohlfahrtsfonds

Obwohl der Fonds durch unsere jahrzehntelangen hohen Einzahlungen saniert ist, steigen unsere Beiträge ständig weiter an und die Anwartschaftspunkte werden immer teurer. Die Pensionen bleiben hingegen gleich oder werden nur marginal erhöht. Dies ließe sich ändern, wenn die Prognoseberechnungen die vom WFF lukrierten Mieteinkünfte und Veranlagungsgewinne miteinbeziehen würden. Ein diesbezüglicher Antrag von Kammer-Light zur Neuberechnung und Beitragsanpassung wurde abgelehnt. Die in den letzten Jahren entstanden Millionenverluste bei Mieterträgen können nicht mehr aufgeholt werden.

Daher fordern wir:

  • Prognoseberechnung mit allen Faktoren
  • Berechnung der Beiträge nach wirtschaftlicher Situation des WFF
  • Wiedereinführung des Partusgeldes in relevanter Höhe
  • Anhebung des kapitalgedeckten Anteiles mit der Möglichkeit zur Auszahlung beim Pensionsantritt

Vergleich einiger Versicherungsmodelle

Wohlfahrtsfondsbei 35-40 Jahren Laufzeit und einer jährlichen Einzahlung von 6.600.- Euro ergibt sich eine monatliche Pension 716.- Euro ab dem 65. Lebensjahr oder bei Schließung der Ordination. Allerdings ist diese Pension einkommensteuerpflichtig - das kann eine Reduktion von 30-40% bedeuten, d.h. eine Netto Pension von 429-465.- Euro (14x im Jahr, eine Inflationsabgeltung ist nicht vorgesehen) Stand 1.1.2015
Uniqabei 30 Jahren Laufzeit und einer jährlichen Einzahlung von 999.- Euro ergibt sich eine monatliche Pension lebenslänglich ab dem 65. Lebensjahr 316.- Euro (12x im Jahr)
Standard Lifebei 30 Jahren Laufzeit und einer jährlichen Einzahlung von 961.- Euro ergibt sich eine monatliche Pension lebenslänglich ab dem 65. Lebensjahr von 614.- Euro (12x im Jahr)
Generalibei 30 Jahren Laufzeit und einer jährlichen Einzahlung € 1001.- ergibt sich eine monatliche Pension lebenslänglich ab dem 65. Lebensjahr von 319.- Euro (12x im Jahr)

Exakte Berechnung eines Ausstiegsmodells

Wir räumen ein, dass alle Zahlen nur insoweit genau sind, als wir Angaben erhalten haben. Im Übrigen sind die Abweichungen nicht wesentlich! Daraus geht hervor, dass der WFF sicherlich einige Vorteile hat, die allerdings teuer erkauft sind. Es ist weder einzusehen noch nachvollziehbar, warum alle Ärzte gezwungen werden, diese Vorteile zu nutzen. Die steuerliche Abschreibbarkeit geht aus der Pflichtmitgliedschaft hervor und ist nicht dem Verhandlungsgeschick der Kammervertretung zuzuschreiben. Die Steuer wird ab dem Antritt der Pension wieder zurückgeholt, denn Ihre Kammerpension ist voll einkommenssteuerpflichtig! Diese Tatsache wird leider sehr häufig verschwiegen! Das Pensionsantrittsalter für Frauen liegt bei 65 Jahren. Die ineffektive Verwaltung durch die CONCISA und die komplizierten Satzung kosten jährlich fast 3 Millionen Euro. Wir wollen den Wohlfahrtsfonds nicht abschaffen - sondern verändern. Wir fordern transparente und leicht verständliche Kontonachrichten, wie bei einer Lebensversicherung. Weiters fordern wir eine Vereinfachung der komplizierten Satzung (über 300 Seiten) sowie eine echte Reform der Verwaltung durch die CONCISA! Unser erklärtes Ziel ist es, mehr Flexibilität innerhalb des Fonds zu schaffen, welche auch mit einer Kostenreduktion einhergeht. Vergleichen Sie einmal ihre jährliche Einzahlung und die daraus resultierende Pension mit dem Ergebnis eines Zinseszins- und einem Inflatitionsrechners - der WFF schneidet da nicht unbedingt besser ab.

Hier ein Videokommentar von Dr. Peter Wurnig zum Wohlfahrtsfonds