Wahlärzte

Die Ziele von Kammerlight sind:

  • stärkere Gewichtung der hauptberuflichen Wahlärztlichen Tätigkeit und der fachlichen Qualifikation bei der Punktebewertung in den Richtlinien zur §2 -Invertragnahme
  • mehr Öffentlichkeitsarbeit - bessere Bekanntmachung des Wahlärztesystems unter den PatientInnen
  • Leistbarer eCard Zugang für ABS, AUM, UZE, VU...
  • Direktverrechnung mit Zusatzversicherungen
  • Ein einheitlicher Kammerbeitrag in Höhe ca. € 500 p. a.,- statt der bisherigen Einkommensabhängigen Kammerumlage
  • Anpassung der SVA-Pensionsversicherungsbeiträge von 12,75% auf 10,5% des Einkommens - so, wie für alle anderen Selbständigen auch!
  • Möglichkeit der fächerübergreifenden Gruppenpraxis
  • Drittelparitätisches Mitspracherecht bei Ordinationsübergabe (Gebietskrankenkasse, Ärztekammer, niedergelassener Arzt)
  • Mitgliedschaft im Wohlfahrtsfonds auf freiwilliger Basis - Wahlmöglichkeit, keine Zwangsmitgliedschaft
  • Verhandlung einer Wahlmöglichkeit hinsichtlich der unechten Umsatzsteuerbefreiung für alle ärztlichen Leistungen

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