Die Ziele von Kammerlight sind:
- stärkere Gewichtung der hauptberuflichen Wahlärztlichen Tätigkeit und der fachlichen Qualifikation bei der Punktebewertung in den Richtlinien zur §2 -Invertragnahme
- mehr Öffentlichkeitsarbeit - bessere Bekanntmachung des Wahlärztesystems unter den PatientInnen
- Leistbarer eCard Zugang für ABS, AUM, UZE, VU...
- Direktverrechnung mit Zusatzversicherungen
- Ein einheitlicher Kammerbeitrag in Höhe ca. € 500 p. a.,- statt der bisherigen Einkommensabhängigen Kammerumlage
- Anpassung der SVA-Pensionsversicherungsbeiträge von 12,75% auf 10,5% des Einkommens - so, wie für alle anderen Selbständigen auch!
- Möglichkeit der fächerübergreifenden Gruppenpraxis
- Drittelparitätisches Mitspracherecht bei Ordinationsübergabe (Gebietskrankenkasse, Ärztekammer, niedergelassener Arzt)
- Mitgliedschaft im Wohlfahrtsfonds auf freiwilliger Basis - Wahlmöglichkeit, keine Zwangsmitgliedschaft
- Verhandlung einer Wahlmöglichkeit hinsichtlich der unechten Umsatzsteuerbefreiung für alle ärztlichen Leistungen
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